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   LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16   

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https://dejure.org/2019,24474
LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16 (https://dejure.org/2019,24474)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2019 - L 3 AL 170/16 (https://dejure.org/2019,24474)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2019 - L 3 AL 170/16 (https://dejure.org/2019,24474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes nach der Qualifikationsgruppe 3 beim Vorliegen einer außerbetrieblichen Ausbildung mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung nach der Änderung der ständigen Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16
    Das Bundessozialgericht habe bereits am 3. Dezember 2009 im Verfahren Az. B 11 AL 42/08 R in seinem Sinn entschieden und nicht erst mit der Entscheidung vom 18. Mai 2010 im Verfahren Az. B 7 AL 49/08 R.

    a) Wie die zuständige Einzelrichterin des Senates bereits zur Anwendung von § 44 SGB X i. V. m. § 330 SGB III bei Vorliegen einer außerbetrieblicher Ausbildung mit Zahlung einer Ausbildungsvergütung mit Urteil vom 3. Mai 2013 entschieden hat, kommt eine rückwirkende Abänderung der behördlichen Entscheidung über die Zeit vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2010 (Az. B 7 AL 49/08) nicht in Betracht (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. Mai 2013 - L 3 AL 74/12 - [nicht veröffentlicht]).

    Erst durch das Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2010 (B 7 AL 49/08 R, JURIS-Dokument) wurde höchstrichterlich geklärt, dass die in der außerbetrieblichen Ausbildung bezogene Ausbildungsvergütung kein Arbeitsentgelt im Sinne des Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld ist, da die Gleichstellung einer Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen der Versicherungspflicht sich nicht auf das Bemessungsrecht erstreckt.

    Mit Aktualisierung der Durchführungsanweisung zu § 131 - mit Stand November 2010 - hat die Beklagte dann die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2010 (B 7 AL 49/08 R) umgesetzt.

    Die Beklagte gab dem Überprüfungsbegehren im Wesentlichen statt und bewilligte dem Kläger für die Zeit ab dem 18. Mai 2010, dem Tag der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2010 (Az.: B 7 AL 49/08 R), ein höheres Arbeitslosengeld auf der Grundlage der Qualifikationsgruppe 3 nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III a. F. Soweit sie jedoch die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes auch für die Zeit vom 27. Februar 2010 bis zum 17. Mai 2010 ablehnt, beruft sie sich zu Recht auf § 330 Abs. 1 SGB III. Danach ist, wenn die in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes vorliegen, weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die nach Erlass des Verwaltungsaktes für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder in ständiger Rechtsprechung anders als durch die Agentur für Arbeit ausgelegt worden ist, der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen.

    Diese Voraussetzungen lagen erst mit der Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2010 (Az.: B 7 AL 49/08 R) vor.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16
    Das Bundessozialgericht habe bereits am 3. Dezember 2009 im Verfahren Az. B 11 AL 42/08 R in seinem Sinn entschieden und nicht erst mit der Entscheidung vom 18. Mai 2010 im Verfahren Az. B 7 AL 49/08 R.

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts und des Klägers ist mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 (B 11 AL 42/08 R) keine ständige Rechtsprechung im Sinne des § 330 Abs. 1 SGB III entstanden.

    Zwar hatte der 11. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (Az.: B 11 AL 42/08 R) entschieden, dass bei Arbeitslosen, die während ihrer Ausbildung keine Ausbildungsvergütung und somit innerhalb des Bemessungsrahmens kein Arbeitsentgelt erhalten hatten, als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt nach Qualifikationsgruppen zugrunde zu legen sei.

  • LSG Sachsen, 14.03.2013 - L 3 AS 528/12

    Ausschluss der Beschwerde; Klageänderung; Sozialgerichtliches Verfahren;

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16
    Der nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG maßgebende Wert des Beschwerdegegenstands ist danach zu bestimmen, was das Sozialgericht dem Rechtsmittelführer versagt hat und was von diesem mit seinen Berufungsanträgen weiterverfolgt wird (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Juni 2012 - L 3 AS 148/10 NZB - juris Rdnr. 3; Sächs. LSG, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 528/12 - NZS 2013, 480 = juris, jeweils Leitsatz 2; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz [12. Aufl., 2017], § 144 Rdnr. 14, m. w. N.; Udsching, in: Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens [6. Aufl., 2011], Kapitel VII Rdnr. 67).
  • LSG Sachsen, 27.06.2012 - L 3 AS 148/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II für eine Wohnungserstausstattung; Bestimmung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16
    Der nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG maßgebende Wert des Beschwerdegegenstands ist danach zu bestimmen, was das Sozialgericht dem Rechtsmittelführer versagt hat und was von diesem mit seinen Berufungsanträgen weiterverfolgt wird (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Juni 2012 - L 3 AS 148/10 NZB - juris Rdnr. 3; Sächs. LSG, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 528/12 - NZS 2013, 480 = juris, jeweils Leitsatz 2; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz [12. Aufl., 2017], § 144 Rdnr. 14, m. w. N.; Udsching, in: Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens [6. Aufl., 2011], Kapitel VII Rdnr. 67).
  • LSG Sachsen, 08.12.2014 - L 3 AS 939/14

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf Bewilligung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2019 - L 3 AL 170/16
    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung ist dabei die Einlegung der Berufung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - L 3 AS 939/14 B PKH - juris Rdnr. 9, m. w. N.; Leitherer, a. a. O., § 144 Rdnr. 19).
  • LSG Sachsen, 28.01.2020 - L 3 AS 1242/17

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Wert des Streitgegenstandes richtet sich danach, was das Sozialgericht dem Rechtsmittelkläger versagt hat und was er davon mit seinem Berufungsantrag weiterverfolgt (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Juni 2012 - L 3 AS 148/10 NZB - juris Rdnr. 3; Sächs. LSG, Urteil vom 14. März 2013 - L 3 AS 528/12- NZS 2013, 480 = juris, jeweils Leitsatz 2; Sächs. LSG, Urteil vom 4. April 2019 - L 3 AL 170/16 - juris Rdnr. 21; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [12. Aufl., 2017], § 144 Rdnr. 14, m. w. N.).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung ist dabei die Einlegung der Berufung (vgl. BSG, Beschluss vom 13. Juni 2013 - B 13 R 437/12 B - juris Rdnr. 11; Sächs. LSG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - L 3 AL 94/17 NZB - juris Rdnr. 17; Sächs. LSG, Urteil vom 4. April 2019, a. a. O.; Leitherer, a. a. O., § 144 Rdnr. 19).

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